Unser Hygienekonzept

Ringhotel Reubel  in Nürnberg-Zirndorf Hausansicht

Unser Schutz- und Hygienekonzept

Zum Schutz unserer Gästen und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist zwischen allen Gästen einzuhalten, die nicht zu demselben Hausstand gehören.

  • Mitarbeiter haben eine Unterweisung über die Abstandsregeln erhalten.

  • Am Hoteleingang ist eine Aufforderung zur Abstandseinhaltung angebracht.

  • Beim Betreten des Hauses müssen sich unsere Gäste die Hände desinfizieren lassen.

  • Abstand von 1,5 m zwischen den Tischen ist gewährleistet.

  • Bei Gästen, die der aktuellen Kontaktbeschränkung unterfallen, muss der Mindestabstand 1,5 m gegeben sein oder geeignete Trennvorrichtungen genutzt werden.

  • Unsere Gäste werden auf die FFP2-Maskenpflicht aufmerksam gemacht, auf Mundschutz darf erst am Tisch verzichtet werden, Gäste haben beim Verlassen des Tisches Mundschutz zu tragen und Abstand zu anderen Gästen und Mitarbeitern zu halten.

  • Ein Hinweisschild für die Nutzung des Fahrstuhls – „Nur pro Zimmer nutzen“ ist angebracht.

 

2. Mund-Nasen-Bedeckung

  • Hinweis an unsere Gäste, dass zum Eigenschutz bzw. Schutz unserer Mitarbeiter eine FFP2-Maske oder medizinische OP-Maske zu tragen ist.

  • Es wird sichergestellt, dass Mitarbeiter eine Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

  • Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, werden möglichst keine Mitarbeiter mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma eingesetzt.

  • Allen Mitarbeitern werden Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt.

  • Ausnahme: Befreiung der Tragepflicht aus gesundheitlichen Gründen àAttest wird verlangt.

 

3. Handhygiene

  • Bereitgestellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion.

  • Hinweisschilder von Anleitungen zur Handhygiene in den Toiletten.

  • Bereitstellung von hautschonender Seife.

  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung.

  • Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene.

  • Bereitstellung von Einweghandschuhen für die Mitarbeiter.

 

4. Steuerung und Reglementierung des Kundenverkehrs

  • Ein „Bitte warten“ Schild vor dem Restaurant ist aufgestellt. Unsere Gäste werden an den Tisch geführt.

  • Eigenes Parkplatzkonzept ist erstellt.

  • Steuerung von Eintritt und Austritt durch Mitarbeiter und Gäste, falls nur eine Eingangstür vorhanden ist.

 

 

5. Hotelbetrieb

  • Es gilt die 2-G Regel

Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) ist bitte mit einem Identitätsausweis vorzuzeigen.

Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate sind von dieser Regel ausgenommen!

  • Personen im Rahmen der Durchführung für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte ist der Aufenthalt bei Vorlage eines negativen Testnachweises gestattet.

  • Erhebung der Kontaktdaten in elektronischer Form gemäß der Hotelbuchung (Meldeschein).

  • Bei Erkrankungen und Krankheitssymptomen vor Anreise bitten wir um Stornierung Ihres Aufenthaltes. Bitte beachten Sie unsere Stornobedingungen.

  • Bei einem regionalen 7-Tage-Inzidenzwert ab 1000 gilt das Übernachtungsangebot nur für notwendige Reisen zu beruflichen und geschäftlichen Zwecken.

 

6. Bewirtung im Restaurant

  • Es gilt die 2-G Regel

  • Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) ist bitte mit einem Identitätsausweis vorzuzeigen.

Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate sind von dieser Regel ausgenommen

sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler

  • Die Gäste haben eine FFP2-Maske im Innenbereich zu tragen.

  • Am Tisch darf die Maske abgenommen werden.

  • Sperrstunde ab 22 Uhr bis 05 Uhr

  • Bei einem regionalen 7-Tage-Inzidenzwert ab 1000 ist der Gastronomiebetriebe jeder Art untersagt.

  • Zulässig sind stets die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.

 

Hygienemaßnahmen

  • Das Eindecken der Tische wird vor dem Eintreffen der Gäste mit Gläsern, Besteck und Papier/-Stoffservietten mit Servicehandschuhen erledigt.

  • Nach jedem Service und Abräumen werden Hände gewaschen bzw. desinfiziert.

  • Der Kontakt am Tisch wird auf das Notwendige beschränkt

  • Betriebsinterne Prozesse werden dahingehend angepasst, dass der Kontakt zum Gast auf das Nötigste reduziert wird.

  • àGäste ziehen Speisen und Getränke zu sich hin. Kein Einschenken oder Nachschenken!

  • Bewirtung wird an Tischen durchgeführt

  • Abstand zwischen Servicepersonal und Gästen sollte ebenfalls 1,50 m betragen.

  • Bedarfsgegenstände (Speisekarte, Menagen, Tabletts) werden auf das Notwendige beschränkt oder nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt.

  • Tische werden desinfiziert, sobald der Gast das Restaurant verlassen hat.

 

7. Frühstück

  • Frühstück findet ggf. in Form eines individuellen Frühstücks am Tisch (Tischbuffet) statt oder Buffet mit Masken- und Handschuhpflicht.

  • Das Eindecken der Tische wird vor dem Eintreffen der Gäste mit Gläsern, Besteck und Papierservietten mit Servicehandschuhen erledigt.

  • Kaffee und Tee werden nur in Einzelportionen serviert, keine Kaffeekannen auf dem Tisch, Zucker und Milch werden nur á la carte und auf Wunsch serviert.

  • Nach jedem Service und Abräumen waschen Mitarbeiter deren Hände.

  • Kontakt am Tisch wird auf das Notwendige beschränkt.

  • Bedarfsgegenstände (Speisekarte, Menagen, Tabletts) werden auf das Notwendige beschränkt oder nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt.

 

8.Veranstaltungen

  • Es gilt die 2G Plus Regel. Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate sind von dieser Regel ausgenommen.

Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) ist bitte mit einem Identitätsausweis vorzuzeigen. Dazu einen negativen Testnachweis mitbringen.

Ein POC-Antigentests (Schnelltest) darf dabei vor höchstens 24 Stunden, ein PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Ein eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung ist vor Ort unter Aufsicht auch zulässig.

  • Von der Testpflicht sind: Kinder bis zum sechsten Geburtstag; Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen; noch nicht eingeschulte Kinder ausgenommen.

  • Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ist einzuhalten. Der Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, solange die Personen am Tisch sitzen.

  • Selbstbedienbuffet möglich, wenn Einweg-Handschuhe oder Einweg-Vorlagebesteck verwendet wird, Sichergestellt wird, dass Besteck und Geschirr nicht durch mehrere Personen berührt wird.

  • Mund-Nasenbedeckung dürfen Gäste innerhalb des Raums, indem sich nur die geschlossene Gesellschaft befindet, abnehmen.

  • Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Bereichen (z.B. Eingangsbereich, Flur, Toiletten usw.)

 

9. Tagungen:

  • Es gilt die 2G Plus Regel. Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate sind von dieser Regel ausgenommen.

Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) ist bitte mit einem Identitätsausweis vorzuzeigen. Dazu einen negativen Testnachweis mitbringen.

Ein POC-Antigentests (Schnelltest) darf dabei vor höchstens 24 Stunden, ein PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Ein eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung ist vor Ort unter Aufsicht auch zulässig.

  • Bis 15 Personen unter Einhaltung der Abstandsregelungen in unseren Räumlichkeiten

  • Maskenpflicht gilt bis zum Sitzplatz, sofern der Teilnehmer nicht das Wort hat

  • Einhaltung der Abstandsregelungen

 

10. Ausschluss vom Besuch des Hotels und Restaurant:

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,

  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder die aus anderen Gründen (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) einer Quarantänemaßnahme unterliegen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.

  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

 

Unsere Gäste sind über diese Ausschlusskriterien durch den Aushang an der Eingangstür informiert.

Sollten unsere Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Hotel bzw. das Restaurant zu verlassen.

 

11. Arbeitsplatzgestaltung

  • Arbeitsplätze sind so, zu gestalten, dass Mitarbeiter ausreichend Mindestabstand zu anderen Personen halten können.

  • Installation von transparenten Abtrennungen im Empfangsbereich

  • Personenbezogene Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln

  • Bereitstellung von Schutzhandschuhen

  • Bereitstellung von Mund-Nasen Masken und Visiere

 

11.1 Arbeiten in der Küche:

  • Arbeitsbereiche mit 1,50 m Abstand festlegen, andernfalls Maskenpflicht.

  • Es wird nur bei eingeschalteter Lüftung gearbeitet.

  • Arbeitsgeräte werden vor Benutzerwechsel mit Spülmittel gereinigt.

 

11.2 Arbeiten im Housekeeping/Hotelzimmer

  • Unsere Reinigungstücher/-lappen werden gemäß Reinigungskonzept nur für jeweils eine Zimmerreinigung genutzt.

àPro Zimmer ist nur eine Reinigungskraft zuständig, jeder hat seinen räumlich festen Arbeitsbereich.

àBenutzte Wasser- und Zahnputzgläser werden täglich und immer in der Gläserspülmaschine bei 70°C gespült.

àAlle genutzten Oberflächen (Schreibtisch, Nachttisch, alle Ablagen, Fernbedienungen, Telefone, Aufzugpanelle und Türgriffe)  werden desinfiziert.

àWenn unsere Gäste eine tägliche Zimmerreinigung wünschen, hängen Sie bitte das „Bitte Zimmer Reinigen“-Schild an Ihre Türe oder geben uns an der Rezeption Bescheid.

àWenn unsere Gäste einen Wäsche/Handtuchwechsel wünschen, geben Sie uns bitte eine kurze Info an der Rezeption.

 

12. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

  • Unseren Mitarbeitern wird die Möglichkeit gegeben, mindestens einmal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttests durchzuführen. Mitarbeiter die regelmäßig in Kontakt zu Gästen stehen, sogar zweimal pro Woche.

  • Regelmäßige Belüftung der Büro- und Aufenthaltsräume.

  • In der Früh gründlich durchlüften! Terrassentür und Eingangstüre aufmachen àDurchzug!

  • Etage: In den Hotelzimmern gründlich und lange Lüften!

  • Aushang der Hygieneregeln im gesamten Gebäude.

  • Regelmäßige Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen).

  • Mit Desinfektionsspray einsprühen: Täglich/Mehrmals: Rezeption, Bar, Treppengelände.