Unser Hygienekonzept

Der liebevoll gepflegten Charme einer Jugendstilvilla empfängt Sie im 4 Sterne Superior Hotel Ringhotel Strandblick in Kühlungsborn

Hygienekonzept zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus im Ringhotel Strandblick und im Restaurant Strandauster, Version 1.0 vom 07.05.2020

(1) Prolog
Dieses Konzept wurde erarbeitet, um allen Mitarbeitern und Hotel- sowie Restaurantgästen den größtmöglichen Schutz vor Ansteckung in der Ausbreitungsphase des Coronavirus zukommen zu lassen. Das Konzept ist als Dienstanweisung für ALLE Mitarbeiter zu verstehen und gilt bis auf Widerruf. Es wird ggfls. durch eine neuere Fassung ersetzt, sofern neue Erkenntnisse oder Gegebenheiten/ Verordnungen dies erfordern. Zuwiderhandlungen können schwerwiegende Folgen bis hin zur erneuten Betriebsschließung nach sich ziehen. Alle Mitarbeiter sind dazu aufgefordert, auch in ihrer Freizeit gewissenhaft nach den Anordnungen und Empfehlungen behördlicherseits zu handeln, um eine Ansteckungsgefahr so gut wie irgend möglich zu vermeiden. Bedenken Sie bitte, dass ein Hotel und ein Restaurant als „Hotspot“, an dem viele fremde Menschen zusammentreffen, anzusehen ist und somit als besonders anfällig für eine Massenverbreitung von Viren und/oder Keimen gilt, wenn Hygieneregeln nicht oder nur mangelhaft eingehalten werden.

(2) Generelle Anweisungen für ALLE Mitarbeiter
(a) Es gilt die Abstandsregel gegenüber allen Personen, Kollegen wie Gästen: Ein Mindestabstand von 150 cm ist, wenn irgendwie möglich, einzuhalten. Sollte dies ablaufbedingt oder arbeitstypisch nicht möglich sein, so ist zwingend ein Mundschutz zu tragen.
(b) Es gilt weiterhin das Berührungsverbot: Vermeiden Sie, andere Personen zu berühren, auch ein höflich gemeintes Händeschütteln oder Umarmungen sind zurzeit zu unterlassen.
(c) Achten Sie auf die persönliche Hygiene: Insbesondere die Hände bedürfen einer besonderen Reinhaltung, da durch Anfassen von Oberflächen, Griffen, Arbeitsgeräten etc. Viren schnell weiterverbreitet werden können. Das gründliche, regelmäßige Händewaschen (mindestens 30 Sekunden mit geeigneter Seife unter fließend warmem Wasser) ist im Allgemeinen schon ausreichend, um Viren und Bakterien zu entfernen. Beachten Sie unbedingt, dass auch das Tragen von Handschuhen während der Arbeit nicht davor befreit, sich die Hände gründlich und regelmäßig zu waschen! Darüber hinaus haben wir an allen relevanten Stellen zusätzlich Sterillium in Spendern als Handdesinfektionsmittel platziert, welches bei Bedarf zu verwenden ist. Beachten Sie bitte weiterhin, dass Ihre Haut durch das Mehr an Reinigung/Desinfektion zur Austrocknung neigt. Um dem entgegenzuwirken, haben wir sowohl in den Personaltoilettenräumen als auch in Küche, Kellneroffice und Waschküche Wandspender mit Hautschutzcreme installiert.
(d) Sollten Sie oder Ihre im gleichen Haushalt wohnenden Angehörigen typische Symptome einer Coronaerkrankung aufweisen, so kommen Sie nicht zur Arbeit, sondern informieren den Betrieb unverzüglich über Ihr Nichterscheinen. Anschließend nehmen Sie telefonisch mit Ihrem Hausarzt Kontakt auf, er wird Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern. Besuchen Sie Ihren Arzt auf keinen Fall, bevor Sie mit ihm telefonischen Kontakt hatten! Weitere Informationen finden Sie im Pandemieplan an der Informationswand des Personalraums!
(e) Einschränkungen in der gleichzeitigen Nutzung von Personalräumlichkeiten: Um die Abstandsregelungen (siehe Punkt a) einzuhalten, gelten ab sofort folgende Regeln:
- Im Aufenthaltsraum dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig aufhalten.
- Im Raucherraum dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten.
- In den Damen- und Herrenumkleideräumen sind ebenfalls maximal 2 Personen gleichzeitig erlaubt.
Planen Sie bitte Pausenzeiten unterhalb und zwischen den Abteilungen entsprechend so ein, dass die vorgenannten Regelungen strikt eingehalten werden können. Erscheinen Sie gern etwas früher am Arbeitsplatz, um ggfls. Wartezeiten vor den Umkleideräumen kompensieren zu können.
(f) Vermeiden Sie es, Arbeitsgeräte, Stifte, Werkzeuge etc. mit mehreren Perso-nen zu teilen. Sollte dies erforderlich sein, so sind diese vor und nach Benu-zung jeweils zu desinfizieren. Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, viel benutzte öffentliche Flächen wie Handläufe oder Türklinken mit den Händen zu berühren. Sollte dies erforderlich sein, so sind anschließend die Hände umgehend zu waschen (siehe Punkt c).
(g) Es ist allen Mitarbeitern untersagt, sich in Abteilungen aufzuhalten, in denen sie keine direkte Tätigkeit zu verrichten haben. Den Hotelempfang dürfen nur noch die Abteilungsleiter bzw. -stellvertreter anderer Abteilungen betreten, um das jeweilige Ablagefach zu kontrollieren. Der Restaurantleitung ist zusätzlich erlaubt, am Empfang Änderungen im Kassensystem vorzunehmen. Aushänge, die bisher ausschließlich am Empfang zu finden waren, werden zukünftig zur Information an der Pinwand im Aufenthaltsraum platziert. Der Küchenpass ist von Frühschichtbeginn bis Spätschichtende geschlossen zu halten.
(h) ALLE Desinfektionsmaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren unter Angabe von Art der Desinfektion, Datum, Uhrzeit und handelnder Person. Die Protokolle sind täglich an die Direktion zu übergeben.
(i) Es sind Hygieneutensilien wie Einwegschutzmasken, Mehrwegschutzmasken, Handschuhe in unterschiedlichen Größen sowie Hand- und Flächendesinfektionsmittel in ausreichender Menge im Haus vorhanden. Sie sind ausschließlich zur Nutzung im Haus bzw. während Ihrer Tätigkeit für unser Haus (Botengänge etc.) bestimmt. Eine Mitnahme nach Hause stellt einen Diebstahl dar und hat die fristlose Kündigung zur Folge. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Pandemie teilweise längere Lieferfristen als gewöhnlich bestehen. Sollten Artikel zur Neige gehen, geben Sie frühzeitig Bescheid, damit die Nachorder erfolgen kann.
(j) Achten Sie auf Andere: Sollten Sie Zuwiderhandlungen zu den Hygienemaßnahmen feststellen, sprechen Sie die Person, unabhängig von der Position, darauf an und fordern Sie sie auf, das Verhalten zu ändern. Dies gilt ausdrücklich auch für den Umgang mit Gästen! Merke: Nicht jeder ist gleichschnell vertraut mit den Maßnahmen, manch einer braucht hier etwas mehr Unterstützung.
(k) Wir kommen nicht darum herum, einige Arbeitsabläufe zu optimieren, teilweise sogar komplett umzustrukturieren, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Lesen Sie sich daher bitte alle nachfolgenden, abteilungsspezifischen Maßnahmen und nicht nur die Maßnahmen für Ihre Abteilung genau durch, um ein größtmögliches Verständnis für Gesamtabläufe zu entwickeln.
(l) Über den Zutritt betriebsfremder Personen (Lieferanten, Handwerker, Paket- und Briefboten etc.) ist abteilungsweise Protokoll zu führen. Anzugeben sind Unternehmen, Name, Datum, Uhrzeit sowie Kontaktmöglichkeit für eine eventuelle Infektionskette. Hiervon ausgenommen sind Hotelgäste sowie Passanten, welche nur Prospektmaterial etc. erfragen und zu denen kein direkter Kontakt besteht. Das Protokoll ist täglich zur Archivierung an die Direktion zu übergeben.
(m) Sie haben jederzeit die Möglichkeit, zur Beratung unsere Betriebsärztin, Frau Dr. Elvira Phillips, zu kontaktieren. Telefon: (0381) 44 07 94 03
(n) Betriebliche Ersthelfer haben bei der Leistung von erster Hilfe grundsätzlich Mundschutz zu tragen.
(o) Im Schwangerschaftsfall herrscht sofortiges Beschäftigungsverbot, wenn die Schwangere bei ihrer Tätigkeit wechselnden Personenkontakt hat.

(3a) Abteilungsspezifische Maßnahmen – Rezeption
(1) Der check-in wird vorerst kontaktlos durchgeführt: Dem Gast werden die vorhandenen Daten vorgelesen und ggfls. durch das Personal am Emp-fang schriftlich ergänzt. Statt der Unterschrift des Gastes wird in dem betreffenden Feld der Meldekarte „Daten vom Gast bestätigt“ (oder sinnge-mäß), Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Empfangspersonals eingetra-gen. Dem Gast wird bei Anreise ein Merkblatt ausgehändigt, in dem alle für ihn relevanten Informationen bzgl. Hygieneregeln, Einschränkungen etc. zusammengefasst sind.
(2) Das Zimmer für eine Neuanreise wird erst an den Gast vergeben, wenn es von der Hausdame als gereinigt und desinfiziert gemeldet wurde.
(3) Der Gast wird nicht mehr direkt auf das Zimmer begleitet, sofern es mit dem Fahrstuhl erreichbar ist, da hier ab sofort eine maximale Personenzahl von zwei eingeführt wird, um die Mindestabstände zu bewahren. Das Gepäck wird dem Gast nachgebracht und ihm dann alles Wissenswerte im Zimmer erklärt. Anschließend sind die Hände gründlich zu waschen (siehe Punkt 2c).
(4) Kontaktlose Zahlungen: Die Mitarbeiter/-innen des Empfangs sind angehalten, die Gäste darauf hinzuweisen, dass eine kontaktlose Zahlung erwünscht ist: Dies funktioniert an unserem Kartenterminal sowohl per Anhalten der Kreditkarte als auch mittels Smartphones (z. B. Apple pay). Sollte dies der Gast partout nicht wollen oder nicht über diese Zahlungsmöglichkeiten verfügen, so ist natürlich auch weiterhin eine konventionelle Kartenzahlung oder Bargeldzahlung möglich. Hierbei ist zu beachten, dass der Kartenterminal dann nach jeder Benutzung zu desinfizieren ist und sich der/die Empfangsmitarbeiter/-in sofort die Hände gründlich zu waschen hat. Verkäufe von Zeitungen etc. sollen auf das Zimmer kreditiert werden, um Barzahlungen zu vermeiden.
(5) Nachdem alle Anreisen erfolgt sind, wird täglich eine alphabetisch sortierte Liste mit allen anwesenden Gästen ausgedruckt und abgelegt, um für den Fall einer Infektion rasch eine vollständige Liste aller Anwesenden an das LAGuS übermitteln zu können. Die Listen sind unter Verschluss im Stahlschrank zu halten (Datenschutz).
(6) Bei direktem Gast- oder Mitarbeiterkontakt gilt Maskenpflicht. Solange der Spuckschutz zwischen Mitarbeiter und Gast steht, benötigen Sie keinen Mund-/Nasenschutz, es ist Ihnen freigestellt, trotzdem einen zu tragen.
(7) Zum Schutz der Mitarbeiter und Gäste steht auf dem Empfangstresen inzwischen ein Spuckschutz. Hiervon ist ein weiterer in der Registratur vor-handen, welcher bei Bedarf zusätzlich aufgestellt werden kann. Der Spuckschutz verfügt über eine Durchreiche, durch die sowohl der Kartenterminal zur Abrechnung als auch andere Unterlagen wie Rechnungen, Belege, Informationsmaterial etc. an den Gast ausgehändigt werden soll. Weiterhin sorgen wir durch Absperrpfosten und Kordeln vor dem Empfangstresen für die Wahrung der Mindestabstände.
(8) Die Oberflächen im Empfangsbereich, insbesondere der Tresen, sind regelmäßig bei Bedarf, ansonsten gemäß Wirkungszeit des Flächendesinfektionsmittels, zu reinigen. Alle benutzten Hilfsmittel wie Tastaturen, Mäuse, Stifte, Tacker, Locher usw. werden zur Übergabe von Früh- auf Spätschicht sowie zum Ende der Spätschicht desinfiziert.
(9) Die Übergabe von Schicht zu Schicht hat kurz und konkret zu erfolgen, hierbei ist ein Mundschutz zu tragen. Nach erfolgter Übergabe geht die Frühschicht sofort in den Feierabend und wartet nicht auf das Dienstende.
(10) Es ist darauf zu achten, dass sich niemand an der Rezeption aufhält, der dort nichts verloren hat.
(11) In Absenzen des Housekeepings (dessen Anwesenheitszeit nach hinten ausgedehnt wird), ist die Rezeption verantwortlich für die regelmäßige Desinfektion in den öffentlichen Bereichen, hierzu zählen Lichtschalter, die Handläufe und Türklinken aller drei Treppenhäuser, die Griffflächen aller öffentlichen Türklinken, die Tische, Armlehnen und Rückenlehnen in der Lobby und im Foyer, die öffentlichen Toiletten, der Fahrstuhl inklusive der inneren Bedientasten und der äußeren Tasten auf allen Etagen sowie die Flurtüren (z. B. im Souterrain). Siehe hierzu auch Pos. 3b 1.
(12) Von Gästen zurückgegebene Schließkarten und / oder von Gästen benutztes Schreibgerät etc. ist zu sammeln und anschließend zu desinfizieren.
(13) Zeitungen werden nicht mehr öffentlich ausgelegt/ausgehängt, sondern nur noch verkauft. Ebenfalls werden keine Prospekte, Informationsschriften etc. mehr öffentlich ausgelegt. Auch die Ringhotels-Prospektwand ist zu leeren und nach Beendigung der Maßnahmen wieder zu befüllen.
(14) Bei Schichten mit mehr als einem/einer Mitarbeiter/-in hält sich grundsätzlich eine Person im Backoffice und eine Person im Frontoffice auf, um die Sicherheitsabstände zu wahren.
(15) Bei der Rückgabe von Leihfahrrädern sind die Lenker, Sättel, Gepäckträger und Schlüssel zu desinfizieren.

(3b) Abteilungsspezifische Maßnahmen – Housekeeping
(1) Aufgrund zusätzlich notwendiger Desinfektionsmaßnahmen wird es bis auf Weiteres eine Etagenspätschicht bis 19:00 Uhr geben, die für die Desinfektion aller Berührungsflächen im öffentlichen Bereich zuständig ist, hierzu zählen alle Lichtschalter in öffentlichen Bereichen und im Personalbereich,  alle Handläufe in allen drei Treppenhäusern, die Türklinken in Treppenhäusern und Fluren zu Lobby, Foyer, Toiletten, die Sanitäranlagen selbst (Gäste- und Mitarbeiterbereiche), der Personalraum und die Umkleiden, die Schließkartenschächte am Villeneingang, am Haupteingang sowie an beiden Schrankenanlagen zum Parkplatz, Tische, Rücken- und Armlehnen der Sitzmöbel in öffentlichen Bereichen und alle weiteren Gegenstände, die von vielen Personen berührt werden könnten.
Alle Desinfektionsmaßnahmen sind lückenlos schriftlich zu protokollieren (siehe Punkt 2g).
(2) Die Zimmermädchen gehen ohne Ausnahme nur noch einzeln und in Abwesenheit von Gästen zur Reinigung in die Zimmer. Der gesamte Reinigungsablauf hat bei weit geöffnetem Fenster zu erfolgen, um eine größtmögliche Frischluftzufuhr zu erzielen. Bei JEDER Reinigung sind auch die Armlehnen der Balkon-/Terrassenmöbel sowie die Handläufe der Balkone zu reinigen. Ansonsten gilt ganz besonders das Augenmerk auf alle Berührungs- und Griffflächen bei der Reinigung zu richten. Hierzu zählen Griffe, Schalter, Tischflächen, Schränke, Nachttische, Telefone, Kühlschränke, Haarföhn, Seifenspender, Mülleimerdeckel, WC-Brille etc.
(3) Nach erfolgter Reinigung wird sofort die Hausdame oder deren Vertretung zur Abnahme des Zimmers gerufen. Die Hausdame desinfiziert ALLE Griffflächen im Zimmer sowie auf dem Balkon / der Terrasse. Anschließend wird das Zimmer der Rezeption als gereinigt und desinfiziert oder als frei und desinfiziert gemeldet. Die Rezeption wird keine Neuanreise in ein Zimmer lassen, welches nicht von der Hausdame als bezugsfertig gemeldet wurde.
(4) Da ein Mund-/Nasenschutz dem Schutz des Gegenübers, aber nicht dem eigenen Schutz dient, ist es den Zimmermädchen freigestellt, diesen Schutz dauerhaft zu tragen oder nur temporär bei Personenkontakt.
(5) Für den Zeitraum der virusbedingten Maßnahmen werden alle Prospekte, Zeitungen, Informationsmappen etc. aus allen Zimmern entfernt, um hier die Kontaminierungsmöglichkeit auszuschließen. Auch die Corby Welcome-Trays sind aus den Zimmern zu entfernen.
(6) Soweit es praktikabel ist, wird eine der Hausdamen weitestgehend aus-schließlich mit der Aufgabe der Desinfektion der Zimmer und öffentlichen Bereiche betraut sein. Alle Desinfektionsarbeiten sind schriftlich zu proto-kollieren (siehe auch Punkt 2g).
(7) Im Bereich der Wirtschaftsräume im Souterrain dürfen sich maximal jeweils zwei Personen unter Wahrung des Sicherheitsabstandes gleichzeitig aufhalten.
(8) Wäschewagen, die aus der Wäscherei geliefert werden, sind unverzüglich an den Griffflächen zu desinfizieren.
(9) Alle Arbeitsflächen, Schalter, Arbeitsutensilien etc. sind regelmäßig zu desinfizieren. Arbeitsgeräte dürfen je Schicht nur von einer Person benutzt werden. Zum Ende der Schicht sind diese zu desinfizieren.
(10) Allgemein zur Flächendesinfektion: Das Desinfektionsmittel hat eine Nachwirkzeit, welche Sie der ausgehändigten Dokumentation entnehmen können. Die Nachwirkzeit bestimmt den Intervall, in dem die Desinfektio-nen durchgeführt werden müssen.
(11) Am Eingang zur Waschküche wird ein Wäscheeimer mit Deckel aufgestellt. Dieser ist ausschließlich für waschbare, wiederverwendbare MN-Schutzmasken bestimmt. Hiervon sind 250 Stück im Haus vorhanden. Wenn eine ausreichende Zahl benutzter Masken zusammengekommen ist, werden diese bei 90° gewaschen und anschließend auf Stufe II gebügelt. Die Ausgabe der Masken an die Mitarbeiter obliegt der Hausdame, sie sind unter Verschluss zu halten.
(12) Auf den Zimmern werden Boxen mit Flächendesinfektionstüchern stehen. Diese sind ausschließlich für die Nutzung durch Gäste gedacht, nicht für das Housekeeping! Sie sollen dem Gast ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit vermitteln. Diese Boxen sind täglich auf Füllstand zu kontrollieren, Nachfüllpacks werden von den Hausdamen ausgegeben.

(3c) Abteilungsspezifische Maßnahmen – Service
(1) Alle Servicemitarbeiter sind verpflichtet, eine Mund-/Naseschutzmaske zu tragen, sobald Gast- und/oder Mitarbeiterkontakt besteht. Bei Durchfeuchtung ist dieser auszutauschen, da sonst keine Schutzwirkung mehr vorhanden wäre. Den Restaurantgästen ist es NICHT vorgeschrieben, einen Schutz zu tragen.
(2) Die Räumlichkeiten sind jederzeit gut zu lüften, sowohl durch die Zu- und Abluftanlage als auch durch das weite Öffnen von Fenstern und Türen. Nutzen Sie hierfür insbesondere die Zeit zwischen den Gästewechseln.
(3) Beim Eindecken der Tische ist darauf zu achten, dass nach JEDER Benut-zung die Tischwäsche gewechselt wird. Alle Artikel, welche von mehreren Personen berührt werden können (Menagen, Blumenvasen, Kerzenständer etc.) sind zurzeit verboten. Statt Menagen haben wir Pfeffer, Salz, Zucker und Kaffeesahne in großer Anzahl in Einzelportionen im Haus. Diese werden den Gästen ausschließlich auf Anfrage ausgehändigt, auf keinen Fall auf den Tischen mit eingedeckt. Beim Eindecken von Besteck etc. sowie beim Brechen von Servietten ist vorher eine Händedesinfektion vorgeschrieben, Handschuhe sollten nicht getragen werden (denken Sie bitte an die Belehrungen hierzu in den jährlichen Hygieneschulungen).
(4) Das Restaurant und die Terrasse sind so umzustellen, dass ein Sicherheitsabstand von 150 cm jederzeit gewahrt bleibt. Um eine gute Raumausnutzung zu erreichen, sind die Raumteiler ggfls. zu verrücken, jedoch nicht zu entfer-nen, da sie auch eine schallschluckende Funktion haben.
(5) Alle Berührungsflächen wie Handgriffe, Lichtschalter, Garderobenbügel, Arbeitsflächen, Kellnerkassen, Tastaturen usw. sind regelmäßig mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen. Die Nachwirkzeit (siehe ausgehändigte Unterlagen) bestimmt den Intervall.
(6) Die erlaubte Öffnungszeit für Restaurantbetriebe ist vorerst beschränkt auf die Zeit zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr. Ob es Sonderregelungen für Hotelgäste geben wird, ist zurzeit noch nicht bekannt. Nach 21:00 Uhr werden alle Berührungsflächen nochmals desinfiziert, das Restaurant für mindestens 30 Minuten durchgelüftet und für das Frühstück am nächsten Tag vorbereitet. Dies alles geschieht erst, wenn kein einziger Gast mehr im Restaurant ist.
(7) Der Barbetrieb wird vorerst ausgesetzt, die Bar dient ausschließlich der Getränkeausgabe. Die Barhocker sind einzulagern. Merke: Stehverzehr ist zurzeit untersagt, Gäste dürfen ausschließlich sitzend bewirtet werden.
(8) Die Terrassenflächen dürfen bewirtschaftet werden.
(9) Die maximale Personenanzahl je Tisch ist auf 6 beschränkt, sofern sie zu einem Familien- oder Bekanntenkreis zählen. Zu fremden Gästen ist jederzeit der Mindestabstand von 150 cm zu wahren.
(10) Tische sollen nach Möglichkeit nur nach vorheriger Reservierung vergeben werden. Es sind ALLE Restaurantbesucher (jeweils Hauptgast mit Namen und Kontaktierungsmöglichkeit wie Telefon oder E-Mail) unter Angabe der Gesamtpersonenzahl, Datum und Uhrzeit schriftlich zu erfassen. Am Eingang zum Restaurant wird ein Counter mit Spuckschutz erstellt, an dem jederzeit während des Betriebes ein Mitarbeiter aus dem Service die Daten aufnimmt. Die Liste ist täglich der Direktion zur Archivierung zu übergeben.
(11) Es herrscht keine freie Platzwahl, d. h. die Gäste werden vom Servicepersonal, sowohl morgens als auch abends, platziert. Gästewünsche sind selbstverständlich nach Machbarkeit zu berücksichtigen.
(12) Das Frühstück wird ab sofort nicht mehr als Buffet dargereicht, sondern à la minute zubereitet. Dazu werden wir die Frühstückszeit verändern auf zwei bis drei feste Zeiten (je nach Auslastung):

Bei schwächerer Belegung:
1. Sitzung von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr
Desinfektions- und Lüftungszeit, Neueindeckung bis 9:30 Uhr
2. Sitzung von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr
Desinfektion und Lüftung, Reinigung der Böden etc.

Bei starker Belegung:
1. Sitzung von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr
Desinfektions- und Lüftungszeit, Neueindeckung bis 9:00 Uhr
2. Sitzung von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Desinfektions- und Lüftungszeit, Neueindeckung bis 10:30 Uhr
3. Sitzung von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

(13) Die Teestation wird nicht genutzt, Heißgetränke werden ausschließlich aus dem Kellneroffice ausgegeben.
(14) Die Frühstückszeiten der Gäste werden am Anreisetag von der Rezeption für den gesamten Aufenthalt erfragt und koordiniert. Gleichzeitig werden die Frühstückswünsche abgefragt (entweder für den gesamten Aufenthalt oder je Tag unterschiedlich), so dass die Küche möglichst Vorbereitungen treffen kann.
(15) Das Kaffeegeschäft kann wie gewohnt, unter Einhaltung vorgenannter Hygienevorschriften, ablaufen. Nach Möglichkeit sollte dies auf der Gartenterrasse stattfinden, bei schlechtem Wetter im Kaminzimmer (Lüftung einschalten!).
(16) Abendgeschäft: Bei schwächerer Belegung werden wir keine Tischzeiten vorgeben, der Küchenannahmeschluss ist auf 20:30 Uhr beschränkt, so lange die Öffnungszeit auf 21:00 begrenzt ist. Bei stärkerer Auslastung wer-den wir, so lange es Öffnungsbeschränkungen gibt, nicht darum herumkom-men, mit zwei Sitzungszeiten arbeiten müssen. Frühe Sitzung von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr, späte Sitzung von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr. Dazwischen Desinfektions- und Lüftungszeit sowie Neueindeckung.
(17) Da nach jeder Gastbenutzung die Getränke- und Speisenkarten desinfiziert werden müssten, werden wir die Karten ab sofort in digitaler Form dar-reichen: Hierfür sind 20 Tablet-PC angeschafft worden, auf denen die Spei-sen- und Getränkekarten als PDF-Datei installiert sein werden. So braucht nach der Nutzung jeweils nur das Gerät desinfiziert werden, was wesentlich schneller geht und auch hygienischer ist. Die Tablet-PC sind zum Schichtende aufzuladen, um eine permanente Nutzbarkeit sicherzustellen.
(18) Am Eingang zum Restaurant ist ein Handdesinfektionsspender aufgestellt. Bitten Sie die Gäste, diesen auch zu benutzen.
(19) Personalgetränke werden AUSSCHLIESSLICH durch das Servicepersonal ausgegeben, eine Selbstentnahme durch abteilungsfremde Mitarbeiter ist strikt untersagt. Für Heißgetränke wird bis auf Weiteres ein Vollautomat im Personalraum bereitstehen. Das Servicepersonal ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Kaffee, Teebeutel sowie Einzelportionen von Kaffeesahne und Zucker vorhanden ist. Weiterhin ist die Maschine täglich zu reinigen und nach Anzeige zu entkalken.

(3d) Abteilungsspezifische Maßnahmen – Küche
(1) Generell herrscht für Küchenmitarbeiter keine Schutzmaskenpflicht, da sie keinen direkten Gastkontakt haben. Da durch die räumlichen Gegebenheiten und durch die Arbeitsabläufe allerdings nicht gewährleistet werden kann, dass sich die Küchenmitarbeiter untereinander näher als 150 cm kommen, ist eine Schutzmaske zu tragen, sobald mehr als ein Mitarbeiter und/oder Lieferanten, Handwerker zeitgleich anwesend ist.
(2) Die Arbeitsabläufe sind so zu planen, dass die einzelnen Posten möglichst weit auseinander liegen, um nach Möglichkeit die Mindestabstände einzuhalten.
(3) Alle engen Räume, insbesondere Kühl- und Gefrierräume, sind ausschließlich einzeln zu betreten.
(4) Die Küche ist ausschließlich durch den äußeren Ein-/Ausgang zu betreten/zu verlassen, der Gang durch Kellneroffice und Gastraum ist untersagt.
(5) Der Pass zwischen Küche und Kellneroffice darf ausschließlich zu Reinigungszwecken kurz geöffnet werden und ist ansonsten ständig geschlossen zu halten.
(6) Es ist darauf zu achten, dass keine abteilungsfremden Personen die Küche betreten. Ausnahmen bilden hier ausschließlich Haustechniker und externe Handwerker, die akut im Küchenbereich zu arbeiten haben. Diese haben zwingend Mundschutz zu tragen. Lieferanten dürfen lediglich den Anliefe-rungsvorraum betreten, nicht die eigentlichen Küchen- und Lagerräume. Auch diese haben zwingend Mundschutz zu tragen.
(7) Servicemitarbeiter, welche an der Bierkühlung oder den CO2-Flaschen zu tun haben, haben die Küche ausschließlich durch den Lieferanteneingang zu betreten und wieder zu verlassen, auch hier herrscht Mundschutzpflicht.
(8) Arbeitsgeräte und -maschinen sowie Hilfsmittel, welche durch mehrere Personen bedient werden müssen, Türgriffe von Kombidämpfern, Räucherofen, Mikrowelle usw., Arbeitsflächen und sonstige Berührungsflächen sind mehrfach täglich zu desinfizieren. Die Häufigkeit hängt von der Nachwirkzeit des Desinfektionsmittels ab (siehe ausgehändigte Unterlagen).
(9) Es ist darauf zu achten, dass während der Einschränkungszeit so wenig wie möglich Personal parallel anwesend ist. Das Frühstückspersonal hat die Kü-che zu verlassen, wenn das Spätschichtpersonal eintrifft. Für eine ordentliche Schichtübergabe ist ein Übergabebuch einzuführen (auch dieses ist regelmäßig zu desinfizieren).
(10) Bei entsprechend hoher Belegung von 40+% wird die Küche in der Frühschicht mit zwei Personen besetzt, um den gesteigerten Ad-hoc-Arbeiten gerecht zu werden. Die Posten werden dann strikt in kalt/warm getrennt, um die Abstandsregeln einzuhalten.
(11) Das Frühstück wird ab sofort nicht mehr als Buffet dargereicht, sondern à la minute zubereitet. Dazu werden wir die Frühstückszeit verändern auf zwei bis drei feste Zeiten (je nach Auslastung):

Bei schwächerer Belegung:
1. Sitzung von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr
Desinfektions- und Lüftungszeit, Neueindeckung bis 9:30 Uhr
2. Sitzung von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr
Desinfektion und Lüftung, Reinigung der Böden etc.

Bei starker Belegung:
1. Sitzung von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr
Desinfektions- und Lüftungszeit, Neueindeckung bis 9:00 Uhr
2. Sitzung von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Desinfektions- und Lüftungszeit, Neueindeckung bis 10:30 Uhr
3. Sitzung von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

(12) Die Frühstückszeiten der Gäste werden am Anreisetag von der Rezeption für den gesamten Aufenthalt erfragt und koordiniert. Gleichzeitig werden die Frühstückswünsche abgefragt (entweder für den gesamten Aufenthalt oder je Tag unterschiedlich), so dass die Küche möglichst Vorbereitungen treffen kann.
(13) Nach Abschluss des Frühstücks wird die Küche gereinigt und alle Flächen und Arbeitsgeräte/-maschinen desinfiziert (siehe auch Punkt 3d 8). Die Küche ist von 13:30 bis 14:00 Uhr (und auch wiederkehrend zwischendurch) gut durchzulüften.
(14) Das Personalessen wird für alle Mitarbeiter zu allen Mahlzeiten einheitlich gestaltet, um die Arbeitsprozesse schlank zu halten. Ausnahmen für Vegetarier, Allergiker etc. sind gestattet. Die Ausgabe erfolgt zu den vorher festgelegten Pausenzeiten (jeweils für max. vier Personen gleichzeitig). Das Essen wird auf das Buffet im Restaurant zur Abholung durch die Mitarbeiter bereitgestellt (mittags und abends) bzw. durch das Servicepersonal (morgens) in den Personalraum gebracht.

(3d) Abteilungsspezifische Maßnahmen – Wellnessbereich
(1) Das Personal im Wellnessbereich hat generell Mundschutz zu tragen, gleiches gilt für Gäste im Wellnessbereich bei Inanspruchnahme von Anwendungen. Der Wechsel des Mundschutzes hat mit Beginn einer Durchfeuchtung, mindestens aber 2 x je Schicht zu erfolgen
(2) Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig gut durchzulüften, sowohl über die Zu-/Abluftanlage als auch durch das Öffnen von Fenstern und Türen.
(3) Schwimmbad, Saunabereich und Fitnessraum bleiben, synchron zu den Bestimmungen für öffentliche Badeanstalten  und Fitnessstudios, bis auf Weiteres geschlossen. Die Bereiche sind abzusperren und mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen. Diese Regelung gilt so lange, bis behördlicherseits eine Nutzung wieder gestattet ist. Auch bei Wiedereröffnung dieser Bereiche ist damit zu rechnen, dass es Einschränkungen geben wird wie maximale Anzahl von Nutzern, die bekannten Abstandsregelungen, zeitliche Beschränkungen etc., d. h. es muss eine Zugangskontrolle erfolgen sowie eine Dokumentation der gleichzeitigen Nutzer. Die Bereiche werden entsprechend nur geöffnet sein, wenn Personal anwesend ist. Mit Wiederinbetriebnahme sind alle Berüh-rungsflächen wie Handgriffe, Duscharmaturen, Liegen etc. regelmäßig nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
(4) Nach heutigem Wissensstand sind alle Einzelanwendungen zugelassen, kosmetische Anwendungen jedoch unwahrscheinlich, da auch hier Maskenpflicht für den Gast besteht. Es ist bei der Terminplanung darauf zu achten, dass zwischen den Anwendungen ausreichend Zeit für die Komplettdesinfizierung der Behandlungsräume (ggfls. inkl. der Duschen) eingetaktet wird. Es darf mit Einweghandschuhen gearbeitet werden, diese sind nach jedem Gastkontakt zwingend zu wechseln.
(5) Gäste werden durch das Wellnesspersonal zur Händedesinfektion aufgefordert, Mundschutz wird auf Verlangen (bei Anwendungen zwingend) ausgegeben. Gäste mit Atemwegserkrankungen und/oder coronatypischen Symptomen werden grundsätzlich nicht behandelt.
(6) Der Ruheraum sowie die Dachterrasse, bei Wiedereröffnung auch das Schwimmbad, sind so herzurichten, dass der Mindestabstand von 150 cm si-chergestellt ist. Überschüssige Liegen und Sitzgelegenheiten sind zu entfer-nen. Es werden keinerlei Prospekte, Illustrierte etc. ausgelegt, da durch Mehr-fachnutzung eine Kontaminierung stattfinden könnte. Die Anwendungsangebote werden auf Nachfrage ausgegeben. Alle Kontaktflächen sind regelmäßig zu desinfizieren (siehe auch Punkt 3d 3).
(7) Der Wartebereich im Eingang ist so zu gestalten, dass ein Mindestabstand von 150 cm gegeben ist, ggfls. wird ein Sessel entfernt.
(8) Um eine permanente Zugangskontrolle und -protokollierung zu gewährleisten, sind alle Schichten doppelt zu besetzen. Um dies zu gewährleisten, wird bis auf weiteres der Sonntag als Ruhetag eingeführt sowie der Mittwoch mit reduzierter Öffnungszeit von 15:00 bis 19:00 Uhr betrieben.
(9) Die Wellnessrezeption ist permanent während der Öffnungszeit besetzt bzw. im Blick zu behalten, damit eine Eingangskontrolle jederzeit gewährleistet ist. Alle anwesenden Gäste sind schriftlich unter Angabe von Namen, Zimmer-nummer, Datum und Uhrzeit zu protokollieren, das Protokoll ist der Direktion täglich zur Archivierung zu übergeben.
(10) An der Rezeption darf sich jeweils nur eine Mitarbeiterin aufhalten, um den Sicherheitsabstand zu gewähren.
(11) Solange Schwimmbad und Sauna nicht betrieben werden dürfen, wird die Öffnungszeit auf 10:00 – 18:30 Uhr begrenzt (Anwendungen von 10:30 – 18:00 Uhr), nach Wiederinbetriebnahme von Schwimmbad und/oder Sauna wird die Öffnungszeit auf 9:00 – 19:30 Uhr verlängert (Anwendungen nur in der Zeit von 10:00 – 17:00 Uhr).

(3e) Abteilungsspezifische Maßnahmen – Haustechnik
(1) Solange ein Hausmeister seine Tätigkeit allein verrichtet, also keinen Kontakt zu weiteren Mitarbeitern, Gästen, Lieferanten oder externen Handwerkern hat, ist das Tragen einer MN-Schutzmaske nicht erforderlich. Sobald eine weitere Person anwesend ist und der Mindestabstand von 150 cm nicht gewährleistet ist, ist die Schutzmaske zwingend erforderlich.
(2) Achten Sie darauf, dass Werkzeuge, Maschinen, Schreibgeräte und sonstige Gegenstände nach Möglichkeit nur von einer Person je Schicht benutzt wer-den. Ist dies nicht möglich, so ist vor und nach der Nutzung der Gegenstand zu desinfizieren.
(3) Desinfizieren Sie alle Arbeitsflächen und Berührungsflächen (Griffe, Schalter usw.) in Ihrem Arbeitsbereich (Werkstatt, alle Lagerräume, Schuppen, Fahrradunterstand, Firmen-PKW etc.) regelmäßig mit Flächendesinfektionsmittel. Die Nachwirkzeit, welche Sie den ausgehändigten Unterlagen entnehmen können, bestimmt den Intervall.
(4) Zum Schichtende sind alle Arbeits- und Berührungsflächen gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
(5) Es gilt ein besonderes Augenmerk dem Firmen-PKW: Dieser wird naturgemäß von unterschiedlichen Fahrern/Fahrerinnen genutzt. Nach jeder Fahrt sind Lenkrad, Schaltknauf, alle Schalter und Bedienelemente sowie die Türgriffe (innen und außen, Kofferraum, Schiebetür) und der Fahrzeugschlüssel zu desinfizieren. Halten Sie daher im Wagen fertig dosiertes Flächendesinfektionsmittel sowie Einwegtücher bereit.
(6) Vermeiden Sie unnötige (Einkaufs)-fahrten: Durch gute Planung sind Wege optimierbar.
(7) Bei Transferfahrten mit Gästen sowie bei sonstigen Fahrten mit mehr als einer Person an Bord ist für die Passagiere ein Mundschutz Pflicht. Für Gäste, die keinen eigenen Mundschutz parat haben, sind Einwegmasken an Bord zu führen. Falls der Fahrer selbst einen Mundschutz während der Fahrt tragen möchte (nicht Pflicht!), so ist darauf zu achten, dass sein Gesicht erkennbar bleibt, so schreibt es die StVO vor.
(8) Die Werkstatt darf maximal von zwei Personen unter Beachtung des Mindestabstandes von 150 cm gleichzeitig betreten werden.